Als hätte man nicht schon genug zu tun, erhalte ich heute eine E-Mail vom Mandanten, dessen Anwalt mir bereits schrieb 8|

Um die Sache nochmal kurz zu erklären: Auf meinem Eintrag Air-Taser - nicht-tödliche Waffe wurde ein Kommentar von einem Besucher geschrieben, der unter anderem einen Link zu einer Seite (Beispiel: www.name.de) enthielt.

Dadurch befindet sich dieser Link ja auf meinem Blog und ist auch über die Suchmaschine Google auffindbar - d.h. wenn man jetzt bei Google nach www.name.de sucht, sieht man in den Ergebnissen auch meinen Weblog mit einem Auszug des Inhaltes des Kommentars:

Auszug der Ergebnisse bei Google

Dieses soll für den Besucher einen geschäftsschädigenden Eindruck im Zusammenhang mit den Aktivitäten von www.name.de herbeiführen :crazy:

Naja, das sei im wesentlichen der "Tatbestand", der mir vorgeworfen wird... das Problem dabei ist nur: Ich habe den Kommentar auf Wunsch von Blog.de bereits Tage bevor das Schreiben verfasst wurde entfernt gehabt |-|

Dies antwortete ich an den Absender und erhielt ein paar Tage später einen Anruf vom Mandanten, der mich eigentlich über alles mögliche "informierte" bzw. eher mir unterstelle, ich würde seine extrem-wichtigen Forschungen versuchen zu verhindern, weil ich von der Pharma-Industrie Zahlungen erhalte, weil diese weiterhin ihre (seiner Meinung nach ineffektiven) Medikamente verkaufen wollen, was durch seine revolutionierende Forschung verhindert würde...:wave:

Außerdem berichtete er von angeblich angedrohten bzw. durchgeführten tätlichen Übergriffen auf ihn und drohte auch damit, dass man eine solche Angelegenheit ja nicht auf sich belassen kann, sondern die Öffentlichkeit einschalten muss :no:

Prinzipiell kann man ja nicht viel mehr Öffentlichkeit erringen, ich veröffentliche hier im Internet und habe selber darüber nachgedacht, wegen einer so lachhaften Angelegenheit mich an das Fernsehen zu wenden, aber gut, er meint ich im Recht zu sein und soll meinen Weblog von mir aus erwähnen - nur: Was er dazu erwähnt, kann Beleidigung, üble Nachrede oder sogar Verleumdung sein (Blog.de kann mir betätigen, dass bestimmte Sachverhalte, die er behauptet, eindeutig falsch sind - dies öffentlich als wahr zu erwähnen erfüllt den Tatbestand der Verleumdung! >:XX

Und außerdem erhielt ich jetzt die oben angesprochene Mail mit folgendem Inhalt:

Guten Tag,

Ihre Aktivitäten, die bei Google noch immer nicht gelöscht sind, haben eine
erste Rechnug gezeitigt. Ich darf Sie höflich bitten , die Angelegenheit
sofort zu begleichen... Natürlich liegen alle Unterlagen über meine E-Mails
vom 18. und 19. 07.in dieser Sache bei meinem Anwalt.

Viele Grüsse

[Absender]

Wie ich ihm bereits in meinem Schreiben mitteilte, solle er sich mit seinem Recht an seinem Namen an Google wenden, da nicht einfach jemand sagen kann, er möchte etwas aus dem Content entfernt haben - das geht so nicht! :no:

Im Anhang fand ich eine gescannte Version einer an ihn adressierten Rechnung seines Anwalts, die ich keinesfalls gedenke zu begleichen, da die Bemühungen des Anwalts zum Zeitpunkt überflüssig waren und mir nicht anzulasten sind :wave:

Rechnung des Anwalts

Meinungen? :wave: